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Energienews


17.03.2020

KfW 293: Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Zum 15. März 2020 ist das neue KfW-Förderangebot „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ gestartet. Es soll den Mittelstand dabei unterstützen, sich frühzeitige auf eine nachhaltige und klimagerechte Wirtschaftsweise auszurichten, seine Vorreiterrolle auszubauen und zur klimapolitischen Zielerreichung beizutragen.

Zum 15. März 2020 ist das neue KfW-Förderangebot „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ (293) gestartet, denn bei der Erfüllung der deutschen Klimaschutzziele hat der Mittelstand eine Schlüsselrolle: Durch die frühzeitige Ausrichtung auf eine nachhaltige und klimagerechte Wirtschaftsweise kann er seine Vorreiterrolle ausbauen und gleichzeitig zur klimapolitischen Zielerreichung beitragen.

Die KfW begleitet diesen Prozess und setzt mit dem neuen Programm verstärkte Anreize, in klimaschonende Maßnahmen zu investieren. Das Förderprodukt richtet sich an mittelständische private und kommunale Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von 500 Mio. Euro. Weitere Eckpunkte des Förderprodukts „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ sind:

? Gefördert werden Investitionsvorhaben in Deutschland und in der Europäischen Union, die in Anlehnung an die EU-weite Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften (EU-Taxonomie) als klimafreundlich eingestuft werden.
? Hierunter fallen auch Investitionen in die Herstellung klimafreundlicher Produkte und Technologien, die bei ihrer Anwendung in nachgelagerten Sektoren (auch privaten Haushalten) eine hohe klimaschützende Wirkung aufweisen.
? Neben einem Kredit mit attraktivem Zinssatz besteht zusätzlich die Option auf einen ergänzend zum Kredit zu beantragenden Klimazuschuss. Die Zuschussförderung erfolgt in Abhängigkeit von der Markt- und Volumenentwicklung nach dem Windhundverfahren. Auf der Produktseite wird die jeweils aktuell gültige Zuschusshöhe angegeben (am 17.03.2020 betrug sie „bis zu 6 % des zugesagten Kreditbetrags“). Der Klimazuschuss wird als Übergangslösung bis zur Einführung des negativen Bankeneinstandes angeboten.
? Der Antrag des Kunden auf Klimazuschuss wird durch den Finanzierungspartner gemeinsam mit dem Kreditantrag an die KfW übermittelt. Der Klimazuschuss kann nur in Verbindung mit einem Kredit aus der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand beantragt werden.

Die beantragten Maßnahmen müssen die technischen Anforderungen gemäß der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ (Bestellnummer 600 000 4603) erfüllen, siehe Formulare und Downloads zu KfW 293. GLR




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